Alle Krankenkassen übernehmen die sogenannte Sprechstunde, um einzuschätzen, ob eine behandlungswürdige psychische Erkrankung vorliegt. Es werden auch die bis zu 5 Probesitzungen und später auch Psychotherapeutischen Sitzungen übernommen.
Selbstverständlich dürfen Leistungen auch als Selbstzahler:in auf Rechnung oder von Privatpatient:innen in Anspruch genommen werden.